Käfigfalle? – Nordische Krähenfalle
- Jürgen Baldinger
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Käfigfalle? – Nordische Krähenfalle
Weiß jemand, wozu dieser Käfig dient? Die Tür stand offen. Heute auf dem abgelegenen Zeiselberg E Gramatneusiedl.
"(...) gib ihnen noch zwei südlichere Tage (...)"
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Re: Käfigfalle?
ich würde das für eine lockvogelfall ohne lockvogel, der vom jäger täglich zu versorgen wäre, halten. zweck: anlockung und fang von artgenossen: rabenvögel und - zumindest teilweise illegal - anlockung und fang diverser prädatoren.
unsre jäger foltern in so was bspw. elstern.
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- Jürgen Baldinger
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Re: Käfigfalle?
Vogelfang, aha. Wie kann so ein Scheißdreck überhaupt noch legal sein? Oder ist es das hier eh nicht? Naja, nachdem es sich laut UNESCO bekanntlich auch im Salzkammergut um regionale Traditionspflege handelt....
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Re: Käfigfalle?
ich kenn die regeln nicht genau. ich glaub, das jagdgesetz allein gibt nicht so viel her. aber es gibt immer wieder regional bis lokal geltende verordnungen. das auch über jahre immer wieder verlängert.
Re: Käfigfalle?
Hallo Jürgen,
vielleicht wendest du dich an den regionalen Tierschutzverein? Die gehen der Sache nach.
Grüße
Alexander
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- Jürgen Baldinger
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Re: Käfigfalle?
Ich gebe Bescheid, sobald ich eine Antwort habe.
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- Jürgen Baldinger
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Re: Käfigfalle?
Also, das Folgende haben die lieben Leute des Naturschutzbunds NÖ bis dato einmal herausgefunden: Es handelt sich um eine "nordische Krähenfalle", die rechtlich geregelt sein muss.
Hans-Martin Berg von Birdlife und Sammlungsmanager im NHM, der um seinen Kommentar gebeten wurde, sagt:
Thomas Horvath vom Naturschutzbund NÖ hat das dazu recherchiert:
Und dann, meint Margit, gebe es ein interessantes Mail von der Kommission, die Clemens Purtscher an sie weiter geleitet habe. Das schicke sie mir weiter. Es dürfte doch nicht ganz so stimmen mit der Selektivität:
Hans-Martin Berg von Birdlife und Sammlungsmanager im NHM, der um seinen Kommentar gebeten wurde, sagt:
Es gehe über Verordnungen, sagt Berg, alle würden das so machen, über die Selektivität der Fallen könne man geteilter Meinung sein. Hier eine Verknüpfung zu einer beispielhaften Verordnung von Gänserndorf: https://www.noe.gv.at/noe/Gaenserndorf/ ... aenge.htmlEine Krähenfalle, die durchaus legal sein kann. Sie ist auch nicht fängisch gestellt, wie die offene Türe erkennen lässt. Das Betreiben derartiger Fallen ist in NÖ außerhalb der Brutzeit möglich. Freilich mit regelmäßiger Aufsicht. Allfällige Lockvögel darin (was vorkommt) sind rechtlich schon wieder bedenklich.
Thomas Horvath vom Naturschutzbund NÖ hat das dazu recherchiert:
Naturschutzbund NÖ-Geschäftsführerin Margit Gross hat so eine Verordnung auch gefunden, hier zum Beispiel die von Amstetten, allerdings aus dem vorigen Jahr: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvb ... 7_3.pdfsigDas Ding heißt nordische Krähenfalle und darf in Österreich nur mit einer Ausnahmegenehmigung von der Bezirksverwaltungsbehörde aufgestellt und benutzt werden (§92 NÖ Jagdgesetz). In dem Paragraphen steht auch, wie die Fallen betreut werden müssen. Das muss allerdings der VS-Richtlinie (Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union, Anm.) gerecht werden und daher ist die Frage, ob es sich um eine „selektive Fangmethode“ handelt. Und auch hier geht es um „sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt“.
Und dann, meint Margit, gebe es ein interessantes Mail von der Kommission, die Clemens Purtscher an sie weiter geleitet habe. Das schicke sie mir weiter. Es dürfte doch nicht ganz so stimmen mit der Selektivität:
Sehr geehrter Herr Purtscher,
vielen Dank für Ihre Anfrage an das Europe-Direct-Kontaktzentrum
Wir haben die Generaldirektion Umwelt konsultiert. Nachfolgend finden Sie die Antwort auf Ihre Frage.
„Bezüglich der Frage der Zulässigkeit sogenannter nordischer oder norwegischer Krähenfallen kam die Kommission zu dem Schluss, dass diese aufgrund ihrer unzureichenden Selektivität nicht den Anforderungen des Artikels 8 Absatz 1 der Vogelschutzrichtlinie genügen.“
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Bitte kontaktieren Sie uns erneut, wenn Sie weitere Fragen zur Europäischen Union, ihren Aktivitäten oder Institutionen haben.
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- Jürgen Baldinger
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Re: Käfigfalle?
Margit Gross erklärt weiter dazu, dass es einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission bedürfe, um eine allfällige Verletzung der Vogelschutz-Richtlinie feststellen zu lassen, weil das bedeuten würde, dass die EU-Richtlinien nicht in einer Art und Weise in nationales Recht umgesetzt seien, dass sie eine Maßnahme, die diese Richtlinie verbietet, nicht ahnden.
Im Sinn der Aufteilung von Naturschutz-Anliegen überlasse man diese Agenden Birdlife – wo man um Verständnis bittet, dass derzeit keine Aktion dazu in Brüssel geplant sei. Hans-Martin Berg:Also
1. Die Maßnahmen widerspricht nationalem Recht: Dann sind unsere Behörden dafür verantwortlich, dass das Recht eingehalten wird.
2. Die Maßnahmen widersprechen nicht dem nationalem Recht, aber dem Europäischen, dann muss die Kommission darauf achten, dass eben die Vorgaben eingehalten werden und es kann zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen, muss aber nicht zwingend, weil die EU-Kommission dann länger prüft, ob sie das, was als Beschwerde eingebracht wird, dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegt.
Der Fokus allfälliger Beschwerden liegt (primär aus Kapazitätsgründen) auf der korrekten Umsetzung der EU-Richtlinie für in Österreich aktuell gefährdete Arten. Bei den Krähenvögeln (Raben/Nebelkrähe) ist eine Bestandsgefährdung derzeit nicht gegeben.
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Re: Käfigfalle? – Nordische Krähenfalle
Verordnung zur Krähenfalle der BH Mödling vom April 2023
Seit einigen Jahren sind vor allem Eichehhäher eher selten zu beobachten. Entweder sind sie alle nicht mehr am Leben oder haben sehr schnell die Menschen als "Feind" erkannt...............
https://www.breitenfurt.gv.at/fileadmin/user_upload/Veordnung_Raben_und_Nebelkr%C3%A4hen.pdf
LG Markus
Seit einigen Jahren sind vor allem Eichehhäher eher selten zu beobachten. Entweder sind sie alle nicht mehr am Leben oder haben sehr schnell die Menschen als "Feind" erkannt...............
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LG Markus
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