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Käfigfalle? – Nordische Krähenfalle

Verfasst: Freitag 11. August 2023, 15:14
von Jürgen Baldinger
Weiß jemand, wozu dieser Käfig dient? Die Tür stand offen. Heute auf dem abgelegenen Zeiselberg E Gramatneusiedl.
x zeiselberg gramatneusiedl 20230811_105530.jpg
Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0
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Re: Käfigfalle?

Verfasst: Freitag 11. August 2023, 21:19
von kurt nadler
ich würde das für eine lockvogelfall ohne lockvogel, der vom jäger täglich zu versorgen wäre, halten. zweck: anlockung und fang von artgenossen: rabenvögel und - zumindest teilweise illegal - anlockung und fang diverser prädatoren.
unsre jäger foltern in so was bspw. elstern.

Re: Käfigfalle?

Verfasst: Samstag 12. August 2023, 08:49
von Jürgen Baldinger
Vogelfang, aha. Wie kann so ein Scheißdreck überhaupt noch legal sein? Oder ist es das hier eh nicht? Naja, nachdem es sich laut UNESCO bekanntlich auch im Salzkammergut um regionale Traditionspflege handelt....

Re: Käfigfalle?

Verfasst: Samstag 12. August 2023, 09:03
von kurt nadler
ich kenn die regeln nicht genau. ich glaub, das jagdgesetz allein gibt nicht so viel her. aber es gibt immer wieder regional bis lokal geltende verordnungen. das auch über jahre immer wieder verlängert.

Re: Käfigfalle?

Verfasst: Montag 14. August 2023, 14:33
von Alexander
Hallo Jürgen,

vielleicht wendest du dich an den regionalen Tierschutzverein? Die gehen der Sache nach.

Grüße
Alexander

Re: Käfigfalle?

Verfasst: Montag 14. August 2023, 14:48
von Jürgen Baldinger
Ich gebe Bescheid, sobald ich eine Antwort habe.

Re: Käfigfalle?

Verfasst: Montag 21. August 2023, 19:16
von Jürgen Baldinger
Also, das Folgende haben die lieben Leute des Naturschutzbunds NÖ bis dato einmal herausgefunden: Es handelt sich um eine "nordische Krähenfalle", die rechtlich geregelt sein muss.

Hans-Martin Berg von Birdlife und Sammlungsmanager im NHM, der um seinen Kommentar gebeten wurde, sagt:
Eine Krähenfalle, die durchaus legal sein kann. Sie ist auch nicht fängisch gestellt, wie die offene Türe erkennen lässt. Das Betreiben derartiger Fallen ist in NÖ außerhalb der Brutzeit möglich. Freilich mit regelmäßiger Aufsicht. Allfällige Lockvögel darin (was vorkommt) sind rechtlich schon wieder bedenklich.
Es gehe über Verordnungen, sagt Berg, alle würden das so machen, über die Selektivität der Fallen könne man geteilter Meinung sein. Hier eine Verknüpfung zu einer beispielhaften Verordnung von Gänserndorf: https://www.noe.gv.at/noe/Gaenserndorf/ ... aenge.html

Thomas Horvath vom Naturschutzbund NÖ hat das dazu recherchiert:
Das Ding heißt nordische Krähenfalle und darf in Österreich nur mit einer Ausnahmegenehmigung von der Bezirksverwaltungsbehörde aufgestellt und benutzt werden (§92 NÖ Jagdgesetz). In dem Paragraphen steht auch, wie die Fallen betreut werden müssen. Das muss allerdings der VS-Richtlinie (Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union, Anm.) gerecht werden und daher ist die Frage, ob es sich um eine „selektive Fangmethode“ handelt. Und auch hier geht es um „sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt“.
Naturschutzbund NÖ-Geschäftsführerin Margit Gross hat so eine Verordnung auch gefunden, hier zum Beispiel die von Amstetten, allerdings aus dem vorigen Jahr: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvb ... 7_3.pdfsig

Und dann, meint Margit, gebe es ein interessantes Mail von der Kommission, die Clemens Purtscher an sie weiter geleitet habe. Das schicke sie mir weiter. Es dürfte doch nicht ganz so stimmen mit der Selektivität:
Sehr geehrter Herr Purtscher,

vielen Dank für Ihre Anfrage an das Europe-Direct-Kontaktzentrum

Wir haben die Generaldirektion Umwelt konsultiert. Nachfolgend finden Sie die Antwort auf Ihre Frage.

„Bezüglich der Frage der Zulässigkeit sogenannter nordischer oder norwegischer Krähenfallen kam die Kommission zu dem Schluss, dass diese aufgrund ihrer unzureichenden Selektivität nicht den Anforderungen des Artikels 8 Absatz 1 der Vogelschutzrichtlinie genügen.“

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Bitte kontaktieren Sie uns erneut, wenn Sie weitere Fragen zur Europäischen Union, ihren Aktivitäten oder Institutionen haben.

Re: Käfigfalle?

Verfasst: Dienstag 22. August 2023, 18:50
von Jürgen Baldinger
Margit Gross erklärt weiter dazu, dass es einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission bedürfe, um eine allfällige Verletzung der Vogelschutz-Richtlinie feststellen zu lassen, weil das bedeuten würde, dass die EU-Richtlinien nicht in einer Art und Weise in nationales Recht umgesetzt seien, dass sie eine Maßnahme, die diese Richtlinie verbietet, nicht ahnden.
Also

1. Die Maßnahmen widerspricht nationalem Recht: Dann sind unsere Behörden dafür verantwortlich, dass das Recht eingehalten wird.

2. Die Maßnahmen widersprechen nicht dem nationalem Recht, aber dem Europäischen, dann muss die Kommission darauf achten, dass eben die Vorgaben eingehalten werden und es kann zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen, muss aber nicht zwingend, weil die EU-Kommission dann länger prüft, ob sie das, was als Beschwerde eingebracht wird, dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegt.
Im Sinn der Aufteilung von Naturschutz-Anliegen überlasse man diese Agenden Birdlife – wo man um Verständnis bittet, dass derzeit keine Aktion dazu in Brüssel geplant sei. Hans-Martin Berg:
Der Fokus allfälliger Beschwerden liegt (primär aus Kapazitätsgründen) auf der korrekten Umsetzung der EU-Richtlinie für in Österreich aktuell gefährdete Arten. Bei den Krähenvögeln (Raben/Nebelkrähe) ist eine Bestandsgefährdung derzeit nicht gegeben.

Re: Käfigfalle? – Nordische Krähenfalle

Verfasst: Dienstag 22. August 2023, 19:15
von 2045
Verordnung zur Krähenfalle der BH Mödling vom April 2023
Seit einigen Jahren sind vor allem Eichehhäher eher selten zu beobachten. Entweder sind sie alle nicht mehr am Leben oder haben sehr schnell die Menschen als "Feind" erkannt...............

https://www.breitenfurt.gv.at/fileadmin/user_upload/Veordnung_Raben_und_Nebelkr%C3%A4hen.pdf

LG Markus