Anacamptis morio (Kleines Knabenkraut) Baustelle S31
- Jürgen Baldinger
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Re: Anacamptis morio (Kleines Knabenkraut) Baustelle S31
Wären die in solchen Fällen angesprochenen kreativen Kompensationsmaßnahmen der lieben Kollegen von uns naturschutzfachlich in Ordnung oder sagt da die Wirtschaft schon danke, Kurt?
"(...) gib ihnen noch zwei südlichere Tage (...)"
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kurt nadler
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Re: Anacamptis morio (Kleines Knabenkraut) Baustelle S31
da in den allerseltensten verfahren sich projektgegner einbringen, läuft das alles in einer "parallelwelt" und wird nur bei großprojekten, wo bürgerinitiativen naturschutzfachkräfte beiziehen, offenkundig.
aus meiner sicht sind in solchen fällen die kompensationsmaßnahmen - vielfach völlig fälschlich, weil nur teilkompensatorisch angedacht (man lässt offen "resterheblichkeiten" zu), "ausgleichsmaßnahmen" genannt - durchwegs viel zu schwach oder wie gesagt haarsträubend falsch, sowohl aus zoologischer, als auch botanischer sicht.
da die kaste der gut verdienen wollenden projektökologen vom vertrauen ihrer auftraggeber, das ist nun einmal die privatwirtschaft, abhängig ist, muss das immer für den projektwerber den minimalstmöglichen aufwand und widerstand ergeben. wenns verfahren fertig ist, ist alles ad acta. gewisse großprojekte schreiben auch ein monitoring der maßnahmen vor, dies zahlt aber ebenfalls die projektbetreibende privatwirtschaft, das ist ein fachlich wenig tiefgehender formalakt, die behörden schaun, dass sie fristgerecht die berichte oder berichtchen kriegen, legen sie zum akt und damit hat sichs. inhaltlich ist da keiner kompetent, ob das auch passt. und nach ein paar jahren gibts ohnehin keinerlei verpflichtung mehr.
ich hoffe, die zuletzt geäußerte frage ist damit beantwortet, sonst bitte frage ergänzen.
aus meiner sicht sind in solchen fällen die kompensationsmaßnahmen - vielfach völlig fälschlich, weil nur teilkompensatorisch angedacht (man lässt offen "resterheblichkeiten" zu), "ausgleichsmaßnahmen" genannt - durchwegs viel zu schwach oder wie gesagt haarsträubend falsch, sowohl aus zoologischer, als auch botanischer sicht.
da die kaste der gut verdienen wollenden projektökologen vom vertrauen ihrer auftraggeber, das ist nun einmal die privatwirtschaft, abhängig ist, muss das immer für den projektwerber den minimalstmöglichen aufwand und widerstand ergeben. wenns verfahren fertig ist, ist alles ad acta. gewisse großprojekte schreiben auch ein monitoring der maßnahmen vor, dies zahlt aber ebenfalls die projektbetreibende privatwirtschaft, das ist ein fachlich wenig tiefgehender formalakt, die behörden schaun, dass sie fristgerecht die berichte oder berichtchen kriegen, legen sie zum akt und damit hat sichs. inhaltlich ist da keiner kompetent, ob das auch passt. und nach ein paar jahren gibts ohnehin keinerlei verpflichtung mehr.
ich hoffe, die zuletzt geäußerte frage ist damit beantwortet, sonst bitte frage ergänzen.
- Jürgen Baldinger
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Re: Anacamptis morio (Kleines Knabenkraut) Baustelle S31
Genau das war es, was mich interessiert hat, Kurt, danke.
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